Kurzbeschreibung

Nicht in die Einzelabrechnung mit aufzunehmen sind Salden aus Vorjahren sowie rückständige Beitragsvorschüsse aus dem Wirtschaftsplan. Eine Mitteilung über den Vorjahressaldo und den ggf. erfolgten Ausgleich desselben kann allenfalls nachrichtlich erfolgen. Dies sollte im Begleitschreiben zur Jahresabrechnung erfolgen.

Begleitschreiben zur Jahresabrechnung mit Darstellung von Forderungen aus dem Vorjahr

Anschrift

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WEG ________________

Hier: Jahresabrechnung 2024

Sehr geehrte(r) _________,

nachstehend erhalten Sie die Jahresabrechnung 2024, bestehend aus

  • der Gesamtdarstellung der Einnahmen und Ausgaben,
  • der Einzelabrechnung für Ihre Wohnung,
  • der Aufstellung Ihrer Hausgeldzahlungen 2024,
  • Ihrer Heizkostenabrechnung 2024,
  • der Übersicht der Abrechnungsergebnisse aller Wohnungen und Ausweis der Rückstände,
  • der Bescheinigung i. S. d. § 35a EStG "Haushaltsnahe Dienstleistungen",
  • der Darstellung der Erhaltungsrücklage,
  • dem Vermögensbericht

sowie den Wirtschaftsplan 2025.

Vorab stellen wir Ihnen zusammenfassend das Ergebnis der Jahresabrechnung 2024 für Ihre Wohnung dar:

Bewirtschaftungskosten gemäß Einzelabrechnung 5.176,51 EUR
Beitragsverpflichtung zur Erhaltungsrücklage 1.761,34 EUR
Abrechnungssumme 6.937,85 EUR
abzgl. Hausgeldsoll hierauf laut Wirtschaftsplan 7.080,00 EUR
Vorschussanpassung gegenüber Wirtschaftsplan (Guthaben) 142,15 EUR

Ferner stellen wir Ihnen nachträglich Ihre Situation gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft zum Zeitpunkt der Erstellung der Jahresabrechnung dar:

Rückstand aus Wirtschaftsplan 2024 652,57 EUR
Rückstand aus Jahresabrechnung 2023 234,78 EUR

Unter Berücksichtigung Ihres Guthabens aus der Jahresabrechnung 2024 besteht also derzeit ein Hausgeldrückstand in Höhe von 745,20 EUR.

Mit freundlichen Grüßen

Verwalter/Verwalterin

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