Kurzbeschreibung

Aus steuerlicher Sicht ist die anteilige Entnahme aus der Erhaltungsrücklage für Eigentümer, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, als Werbungskosten abzugsfähig. Der einzelne Eigentümer hat einen Anspruch gegen den Verwalter auf Ausweis der auf ihn entfallenden anteiligen Entnahme. Die Anteilsberechnung ist analog zur Gesamt- und Einzelabrechnung unmittelbar bei der Darstellung der Rücklagenentwicklung vorzunehmen.

Darstellung einer Entnahme aus der Erhaltungsrücklage

  Ist (EUR) Soll (EUR)
 

Gesamt

(EUR)

Ihr Anteil*

(EUR)

(Gesamt

(EUR)

Ihr Anteil*

(EUR)
Anfangsbestand zum 1.1.2024 5.000,00 1.250,00 5.800,00 1.450,00
+ Beitragszahlungen gemäß Wirtschaftsplan 2.140,00 535,00 2.400,00 600,00
+ Zinserträge 130,00 32,50 130,00 32,50
+ Waschmaschinenerlöse 20,00 5,00 20,00 5,00
./. Erhaltung Dachsanierung 5.000,00 1.250,00 5.000,00 1.250,00

*Hinweis: Sie verfügen nicht über einen realen Anteil an der Rücklage. Diese ist dem Gemeinschaftsvermögen zugeordnet.

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