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Die für die Gründung einer Aktiengesellschaft erforderlichen Formularvordrucke werden in Form einer Sammlung in gut ausgestatteten Schreibwarengeschäften in Japan verkauft. Wer aber mit der japanischen Sprache und Schrift bzw. mit der japanischen Rechtsordnung nicht vertraut ist, sollte sich unbedingt einer Fachkraft bedienen. Als solche kommen insbesondere Rechtsanwälte (bengoshi) in Betracht. Allerdings wird diese Dienstleistung auch von Angehörigen anderer Berufe, wie Zivilrechtsschreiber (shihō shoshi), Verwaltungsschreiber (gyōsei shoshi), Steuerberater (zeirishi) u.a. angeboten.

Zum grundlegenden Verständnis wird der Gründungsverlauf im Folgenden beschrieben.

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