Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ist wie folgt:

  • 3/5 der stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses kommen aus Vertretungskörperschaften (Gemeinde- bzw. Kreistag) oder sind von den Vertretungskörperschaften gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind.
  • 2/5 der Mitglieder sind Frauen und Männer, die auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Vertretungskörperschaft gewählt werden.

Landesrecht kann darüber hinaus regeln, dass bestimmte Vertreter als beratendes Mitglied am Jugendhilfeausschuss teilnehmen. Beratende Mitglieder können z. B. der Leiter der Verwaltung des Jugendamtes, ein Jugend-, Familien- oder Vormundschaftsrichter, eine in der Erziehungsberatung tätige Fachkraft, Lehrer oder Mitarbeiter der Schulverwaltung oder Vertreter der Kirchen sein.

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