Der Jugendhilfeausschuss beschäftigt sich mit allen Aufgaben der Jugendhilfe:

  • Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien,
  • Anregungen und Vorschläge für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
  • Jugendhilfeplanung und
  • Förderung der freien Jugendhilfe.

Zudem kann der Jugendhilfeausschuss eine Geschäftsordnung erlassen und entscheidet über die Mittelverwendung.

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