Begriff

Der Jugendhilfeausschuss ist ein parlamentarischer Ausschuss auf kommunaler Ebene. Er nimmt, in der zweigliedrig organisierten Behörde des Jugendamtes, gemeinsam mit der Verwaltung die Aufgaben des Jugendamtes wahr. Dabei ist die Verwaltung des Jugendamtes für die laufenden Geschäfte zuständig. Der Jugendhilfeausschuss trifft Entscheidungen von grundsätzlich fachlicher oder finanzieller Bedeutung.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Rolle des Jugendhilfeausschusses in der Organisation des Jugendamtes ergibt sich aus § 70 SGB VIII. Die Zusammensetzung und Aufgaben des Jugendhilfeausschusses regelt § 71 SGB VIII.

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