Rz. 16

Der Gesellschaftszweck bzw. der Unternehmensgegenstand ist nicht zwingend in den Articles of Association anzugeben, sondern nur dann, wenn Beschränkungen des Gesellschaftszwecks bzw. Unternehmensgegenstandes vorgesehen sind. Ausgeschlossen und als Gesellschaftszweck nur aufgrund besonderer Zulassung bzw. Genehmigung zulässig sind Bankgeschäfte, Versicherungsgeschäfte, Trust and Loan-Geschäftstätigkeiten sowie der Betrieb von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, die bestimmte Grade oder Titel verleihen.[2]

Die Gründung gemeinnütziger Gesellschaften ("Charitable Corporations") ist möglich; es existieren auf Bundesebene (Canada Not-for-profit Corporations Act) und insbesondere in Ontario umfassende Regelungen hierzu.

[2] Auf die Sonderregelungen für Professional Corporations (z.B. Rechtsanwaltsgesellschaften, Wirtschaftsprüfergesellschaften) wurde bereits in Rdn 9 hingewiesen.

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