Rz. 99

Gewinnausschüttungen, die die Gesellschafter erhalten, sind als deren Einkommen nach üblichen Grundsätzen gem. Income Tax Act zu versteuern. Veräußerungsgewinne, die durch Verkauf von Gesellschaftsanteilen gegenüber dem ursprünglichen Anschaffungspreis erzielt werden, sind nach dem "Capital Gains-Prinzip" zu versteuern, wobei für in Kanada ansässige Gesellschafter von Kleinunternehmen Freigrenzen gelten. Nach dem Capital Gains-Prinzip werden auch Schenkungen und Vererbungen behandelt; der zum Zeitpunkt einer Schenkung oder Vererbung gegenüber dem Anschaffungspreis festgestellte Mehrwert der Anteile ist wie im Falle eines Verkaufs zu versteuern.

 

Rz. 100

Auf alle Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und ähnliche Zahlungen, die eine Gesellschaft an ausländische Gesellschafter zahlt, werden gem. Income Tax Act Quellensteuern (derzeit generell 25 %; aufgrund entsprechender Abkommen kommt eine Reduzierung auf Sätze zwischen 5 und 15 % in Betracht) erhoben. In Kanada steuerpflichtige Einkünfte werden – unter Berücksichtigung des Provisionsvorbehalts – von der deutschen Steuer nach dem deutsch-kanadischen Doppelbesteuerungsabkommen freigestellt.

 

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