Rz. 59

Das katalanische Recht hat in Aufhebung des romanischen Prinzips, das dies verboten hatte, historisch die vertragliche oder paktierte Erbfolge zugelassen. Die Erbverträge in Katalonien tragen den Namen "heretaments" und sind im Titel III des IV. Buches des CCCat geregelt. Historisch gesehen hatten die Erbverträge einen hohen Stellenwert, wobei ihre traditionelle Regelung sie eher untauglich für die gegenwärtige gesellschaftliche und wirtschaftliche Realität machte, da sie auf die Einsetzung eines einzigen Erben beruhten. Das IV. Buch des CCCat hat eine wichtige Modernisierung des Instituts durchgeführt, die trotz der Annahme ihres außergewöhnlichen Charakters die Erbverträge in sehr nützliche Instrumente verwandeln kann.[20]

 

Rz. 60

Die Vorschriften des CCCat regeln ausführlich das Institut der Erbverträge und unterscheiden dabei zwischen der Erbeinsetzung einerseits und den sog. besonderen Zuwendungen andererseits, die mit den Vermächtnissen gleichstellbar sind, aber vertraglichen Charakter haben. Die Erbverträge kennzeichnen sich durch ihre Unwiderruflichkeit. Allerdings dürfen die Parteien unter bestimmten Umständen einen Widerruf vorsehen. Das katalanische Recht legt fest, dass Erbverträge nur in einer notariellen Urkunde und von Volljährigen und unter Verwandten errichtet werden können, wobei auch Dritte, zu denen keine Verwandtschaftsbeziehung besteht, begünstigt werden können.

 

Rz. 61

Erbverträge verleihen den Begünstigten die Stellung eines vertraglichen Erben und können auch gegenwärtige Zuwendungen beinhalten. Vor der Eröffnung der Erbfolge kann der Vertragsschließende nur entgeltlich verfügen oder Güter zurücklegen, um über diese unentgeltlich und in Nachzetteln zu verfügen. Erbverträge sind aber mit der Errichtung eines Testaments unvereinbar.

[20] Nach aktuellen Angaben sind in Katalonien im Jahre 2015 417 Erbverträge errichtet worden, was – verglichen mit den mehr als 100.000 notariellen Testamenten, die jährlich errichtet werden – eine ziemlich geringe Anzahl darstellt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge