Kurzbeschreibung
Bei mangelhafter Kaufsache besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Zunächst hat aber der Verkäufer ein Recht zur Nacherfüllung erst wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen, dem Käufer unzumutbar ist oder vom Verkäufer verweigert wird, kommt der Rücktritt vom Vertrag in Betracht.
Voraussetzungen
Ist die Kaufsache mangelhaft, hat der Käufer nach §§ 440, 437 Nr. 2 BGB das Recht, unter den Voraussetzungen der §§ 440, 323 BGB zurückzutreten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Verkäufer vor Erklärung des Rücktritts unter Fristsetzung zur Nacherfüllung aufgefordert werden muss. Diese Fristsetzung ist unter bestimmten Voraussetzungen entbehrlich, z.B. wenn der Verkäufer eine Nacherfüllung verweigert oder wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine Nacherfüllung für den Käufer unzumutbar ist. Auch bedarf es keiner Fristsetzung, wenn es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Gemäß § 475 Abs. 5 BGB genügt es in dem Fall, dass der Käufer (Verbraucher) den Verkäufer (Unternehmer) über den Mangel unterrichtet hat. Der Verkäufer ist dann verpflichtet, die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist vorzunehmen.
Ferner ist Voraussetzung für das Rücktrittsrecht, dass es sich nicht lediglich um einen unwesentlichen Mangel handelt, § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB.
Wird der Rücktritt wirksam erklärt, hat die Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe der Kaufsache zu erfolgen.
Rücktritt vom Kaufvertrag
Einschreiben/Rückschein
__________________ (Verkäufer/in)
Sehr geehrter Herr/Sehr geehrte Frau ____________,
Alternativ
Variante 1: Fehlen zugesicherter Eigenschaft
in dem zwischen uns am ___________ abgeschlossenen Kaufvertrag über __________ wurden folgende Eigenschaften der Kaufsache __________ verbindlich zugesagt: __________ (siehe Kaufvertrag vom __________, § __ des Vertrags).
Die von Ihnen gelieferte __________ wies diese Eigenschaften jedoch nicht auf. So fehlte __________.
Ich hatte Sie mit Schreiben vom __________ unter Fristsetzung bis zum __________ zur Nacherfüllung aufgefordert. Diese Frist ist ohne Erfolg verstrichen.
Alternativ
Variante 2: Mangelhafte Kaufsache
Ich hatte Sie mit Schreiben vom __________ über den Mangel unterrichtet. Gleichwohl haben Sie innerhalb einer angemessenen Frist nicht für die Nacherfüllung Sorge getragen.
Ich trete hiermit vom Kaufvertrag zurück und fordere Sie auf, mir spätestens bis zum ___________ den Kaufpreis an mich zurückzuzahlen. Die Kaufsache steht nach Eingang der Zahlung zu Ihrer Verfügung. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. _________________