Beurkundet in ……………. im Notariat am ………………..
   
   
  Vor mir dem Notar
   
sind anwesend, jeweils unbedenklich geschäftsfähig:
   
1. ………………….….., geb. am …………….., wohnhaft in …………….…. …………………………ausgewiesen durch Vorlage seines Bundespersonalausweises
  – Verkäufer –
   
2. ………………….….., geb. am …………….., wohnhaft in …………….…. …………………………ausgewiesen durch Vorlage seines Bundespersonalausweises
3. ………………….….., geb. am …………….., wohnhaft in …………….…. …………………………ausgewiesen durch Vorlage seines Bundespersonalausweises
  – Käufer –
   
Auf Ersuchen beurkunde ich
Kaufvertrag
§ 1 Vertragsobjekt, Belastungen
Der Verkäufer ist als Alleineigentümer wie folgt im Grundbuch eingetragen:
Grundbuch von ………….. Gemarkung ……………… Blatt ………………. Flurstücknummer …………… Gebäude- und Freifläche, ………………….straße mit …… m².
 
Der Grundbesitz ist wie folgt belastet:
 
Abt. II

lfd. Nr. 1:

vom Käufer zu übernehmendes Leitungsrecht für die Stadt ………………..

lfd. Nr. 2:

Sanierungsvermerk für die Stadt …………………..
 
Nach Abt. III des Grundbuchs ist das Kaufobjekt lastenfrei.
 
Der Notar hat nach Einsicht in einen Grundbuchausdruck vom ……….. protokolliert. Nach Hinweis auf die damit verbundenen Gefahren verzichteten die Beteiligten auf weitergehende Grundbucheinsicht durch den Notar und bestanden auf sofortiger Beurkundung.
§ 2 Verkauf
Der Verkäufer verkauft an die Käufer ……………… und ……………………. in Bruchteilseigentum zu je ½ das oben in § 1 näher bezeichnete Kaufobjekt einschließlich der gesetzlichen Bestandteile und Zubehörstücke, soweit sie im Eigentum des Verkäufers stehen und nicht ausdrücklich ausgenommen sind, wobei auf ihre Einzelverzeichnung verzichtet wird.
Mitverkauft und mit Zahlung des Kaufpreises aufschiebend bedingt übereignet sind folgende, gebrauchte Gegenstände, deren Zustand dem Käufer bekannt ist:
…….
Bei einem Mangel der mitverkauften beweglichen Gegenstände werden die Rechte des Käufers wegen Sachmängel ausgeschlossen.
§ 3 Kaufpreis
Der Kaufpreis beträgt ………………EUR (in Worten: EUR …………………), ist vor Eintritt der Fälligkeit nicht zu verzinsen und bei Fälligkeit auf das Verkäuferkonto Nr……………bei der ……………, BLZ ……………..zu überweisen.
Der Kaufpreis ist zur Zahlung fällig am………, frühestens jedoch eine Woche, nachdem der Notar dem Käufer durch einfachen Brief an dessen im Urkundeneingang genannte Adresse den Eintritt folgender Voraussetzungen mitgeteilt hat:
  • Rangrichtige Eintragung der Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers,
  • Vorlage des Negativattests der Stadt/Gemeinde wegen gesetzlicher Vorkaufsrechte gem. §§ 24, 25 Baugesetzbuch
  • Wirksamwerden der Sanierungsgenehmigung der Stadt gem. §§ 144, 145 Baugesetzbuch.
Dieser Auflassungsvormerkung dürfen im Rang lediglich im § 1 genannte Vorlasten und vom Käufer mitbestellte Grundpfandrechte vorgehen. Der Käufer hat alle zum Vollzug der erforderlichen Eintragungen angeforderten Kosten unverzüglich zu zahlen.
Zahlt der Käufer bei Fälligkeit nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Der Notar hat darauf hingewiesen, dass der gesetzliche Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz beträgt und sich zum 1.1. und 1.7. eines jeden Jahres ändern kann.
Der Käufer, bei mehreren jeder einzelne, unterwirft sich wegen obigen Kaufpreises und der Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich ab ……. gegenüber dem Verkäufer der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen, wobei die Bestimmung des Zinsbeginns hier ausschließlich vollstreckungsrechtliche Gründe hat. Dem Verkäufer sind vollstreckbare Ausfertigungen dieses Vertrags jederzeit ohne weiteren Nachweis zu erteilen.
Zur Finanzierung des Kaufpreises verpflichtet sich der Verkäufer, die hierzu erforderlichen Grundpfandrechte zulasten des Vertragsgegenstands in dinglicher Haftung zu bestellen, ohne dadurch eine persönliche Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger einzugehen und unter der Bedingung, dass der Anspruch auf Auszahlung der Darlehensvaluta und etwaiger Zwischenkredite bis zur Höhe des Kaufpreises an ihn abgetreten und dem Gläubiger Abtretungsanzeige erteilt wird und die Zweckerklärung dahingehend eingeschränkt wird, dass bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises der Gläubiger das Grundpfandrecht nur insoweit verwerten und behalten darf, als er tatsächlich Zahlungen mit Tilgungswirkung auf die Kaufpreisforderung geleistet hat.
Der Verkäufer bewilligt heute im ausschließlichen, wirtschaftlichen Interesse des Käufers die Eintragung folgenden Grundpfandrechts:
Grundschuld von EUR …………. für die ……………………….
Die Ansprüche auf Auszahlung der durch ein vorstehendes Grundpfandrecht gesicherten Darlehensvaluta und etwaiger Zwischenkredite werden abgetreten an den Verkäufer – im folgenden "Abtretungsempfänger" – in Höhe des vollen Auszahlungsbetrags, höchstens jedoch in Höhe des Kaufpreises.
Die Pflicht des Käufers, die Zahlungen bei dem Finanzierungsgläubiger anzufordern und entsprechend dem Zahlungsplan dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen, bleibt durch die Abtret...

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