Die Kosten eines Anwalts, der den Vermieter zur Rückzahlung der Kaution nach der Beendigung des Mietverhältnisses auffordert, muss der Vermieter nur dann erstatten, wenn er sich mit der Rückzahlung der Mietkaution in Verzug befand. Wurde der Vermieter nie zur Kautionsabrechnung aufgefordert, kann ein Zahlungsverlangen regelmäßig noch keinen Verzug mit der Rückzahlung begründen. Eine verbindliche Rückzahlung der Kautionssumme zu einem fixen Termin kann zwar im Rückgabeprotokoll vereinbart sein. Fehlen jedoch Angaben dazu, bleibt der Mieter beweisfällig für den Zahlungsverzug des Vermieters.

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