Leitsatz
Für Keller- und Garagentausch in bestehender Gemeinschaft ist kein neuerlicher Aufteilungsplan erforderlich
Normenkette
§§ 3 Abs. 1, 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG
Kommentar
Tauschen Wohnungseigentümer in einer bestehenden Eigentümergemeinschaft Kellerräume oder Garagen bzw. ordnen sie derartige Räume einem anderen Sondereigentum zu, ist für den grundbuchamtlichen Vollzug der Änderung der Teilungserklärung nicht ein neuerlicher Aufteilungsplan mit entsprechender Neunummerierung erforderlich (h.M.).
Das Grundbuchamt kann in einem solchen Fall jedoch verlangen, die neu zugeordneten Räume so umzubenennen, dass nicht Räume mit gleicher Nummer zu unterschiedlichen Einheiten gehören.
Link zur Entscheidung
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen