Leitsatz
Keine durch Beschluss mögliche Zuweisung von Garten-Sondernutzungsrechten
Normenkette
§§ 10 Abs. 1, 15 Abs. 1, 23 Abs. 1 und 4 WEG; § 242 BGB
Kommentar
- Werden bestimmte abgegrenzte Teile einer gemeinschaftlichen Gartenfläche durch Mehrheitsbeschluss "der alleinigen Nutzung der entsprechenden Wohnungseigentümer" unterstellt, so ist die hierin zu sehende, nur durch Vereinbarung mögliche Zuweisung von Sondernutzungsrechten wegen Fehlens der Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung nichtig.
- Auch eine jahrelange Nutzung bestimmter Teilflächen des gemeinschaftlichen Gartens durch einzelne Eigentümer begründet weder Sondernutzungsrechte noch auf Vereinbarung von Sondernutzungsrechten gerichtete Ansprüche einzelner Eigentümer, auch nicht aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben.
Link zur Entscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2003, 3 Wx 133/03, NZM 19/2003, 767 = ZMR 12/2003, 955
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