Leitsatz

Keine Zustimmungsverweigerung zur Wohnungsveräußerung aus Gründen in der Person eines beschenkten Kindes

 

Normenkette

§ 12 Abs. 2 WEG

 

Kommentar

Die Zustimmung zur Wohnungsveräußerung kann nicht aus Gründen, die allein in der Person des veräußernden Wohnungseigentümers liegen (hier: Verärgerung über das Kind, welches die geschenkte Wohnung alsbald "zu Geld machen will"), sondern nur aus wichtigen, d.h. im besonderen Maße die Gemeinschaft gefährdenden Gründen in der Person des Erwerbers versagt werden.

 

Link zur Entscheidung

OLG Köln, Beschluss vom 30.08.2004, 16 Wx 143/04OLG Köln v. 30.8.2004, 16 Wx 143/04, NZM 22/2004, 879

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