Rz. 59
Dem nicht eingetragenen Verein (§ 54 BGB) wurde seitens der Rechtsprechung die Grundbuchfähigkeit verweigert,[125] seitens der Literatur zugebilligt.[126] Allerdings billigte die Rechtsprechung dem nicht rechtsfähigen Verein im Übrigen weitgehend Rechtsfähigkeit zu.[127] Nach § 54 BGB in der seit 1.1.2024 geltenden Fassung erlangt der nicht wirtschaftlich tätige Verein die Rechtsfähigkeit als juristische Person durch Eintragung in das Vereinsregister nach §§ 21 ff. BGB. Solange er nicht im Vereinsregister eingetragen ist, gelten die §§ 24 ff. BGB. Er soll damit auch unter seinem Namen grundbuchfähig sein.[128] Der wirtschaftlich tätige Verein ist der GbR gleichgestellt und kann wie diese Rechtsfähigkeit erlangen; er kann durch Eintragung in das Gesellschaftsregister auch Grundbuchfähigkeit erlangen (vgl. § 47 GBO Rdn 16).[129]
Rz. 60
Für politische Parteien ist wegen § 3 S. 1 PartG anerkannt, dass sie grundbuchfähig sind;[130] zum Nachweis der Vertretungsberechtigung genügen eine Bescheinigung des Bundeswahlleiters und ein Auszug aus dem Parteienverzeichnis.[131] Anders sieht es für die Ortsverbände aus; sie können nicht mit ihrem Namen in das Grundbuch eingetragen werden.[132]
Rz. 61
Die Vor-OHG oder Vor-KG sind als solche grundbuchfähig.[133] Nach Eintragung in das Handelsregister ist die Firma der Handelsgesellschaft in das Grundbuch einzutragen, und zwar nicht im Antragsverfahren nach § 22 Abs. 1 S. 1 GBO, sondern von Amts wegen als Namensberichtigung.[134] Gleiches gilt für die Vor-GmbH als Vorstufe der juristischen Person ab Abschluss des Gesellschaftsvertrages und Betreiben der Registereintragung bis zur Eintragung in das Handelsregister.[135] Entsprechendes gilt für den Vor-Verein, die Vor-AG und die Vor-Genossenschaft.
Rz. 62
Personen- oder Kapitalgesellschaften des Auslands werden als rechtsfähig und als grundbuchfähig anerkannt, wenn dies durch das Internationale Privatrecht geregelt ist (eingehend Einl. § 8 Rdn 40 ff.).
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen