Rz. 235

Ihre Rechtsgrundlagen sind Art. 64, 67, 109, 119 EGBGB.[854] Die Länder haben davon unterschiedlichen Gebrauch gemacht, teils zum privaten Schutz von Mitbeteiligten, teils zur Wahrung öffentlicher Interessen, z.B. am Wiederaufbau, Naturschutz, Landschaftsschutz, Denkmalschutz.[855]

[854] Überblick bei Grauel, MittRhNotK 1993, 243; Grauel, RNotZ 2002, 210.
[855] Einzelheiten bei Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, Rn 4187 ff.

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