Rz. 400

Ein öffentliches Testament wird nach italienischem Erbrecht vor einem Notar in Gegenwart von zwei Zeugen errichtet, indem der Notar den erklärten Willen schriftlich abfasst und verliest und alle Beteiligten unterschreiben, Art. 603 CC. Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente sind im italienischen Recht verboten; zulässig ist allenfalls die Zusammenfassung gleichzeitiger, aber nicht wechselbezüglicher Testamente mehrerer Personen in einer Urkunde ("testamento simultaneo").[1192]

 

Rz. 401

Wie meist im romanischen Rechtskreis ist das Pflichtteilsrecht als echtes dingliches Noterbrecht ausgestaltet, wobei die zur Geltendmachung erforderliche Herabsetzungsklage einer zehnjährigen Verjährungsfrist unterliegt.[1193]

[1192] Kindler, Einführung in das italienische Recht, § 13 Rn 20; Schömmer/Faßold/Bauer, Internationales Erbrecht Italien, Rn 144.
[1193] NK-BGB/Frank, Länderbericht Italien, Rn 82, 84; Padovini, ZfRV 2002, 207, 210 f.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge