Rz. 14
Nach dem GNotKG fällt nach Nr. 17000 KV eine Festgebühr von 10 EUR für Ausdrucke aus dem Grundbuch beim Grundbuchamt an, für amtliche Ausdrucke eine Gebühr nach Nr. 17001 von 20 EUR. Für die elektronische Übermittlung fallen gesonderte Auslagen an.
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