Rz. 21
Bei Prokuristen kommt eine Feststellung zur Verfügungsberechtigung über Grundbesitz hinsichtlich Veräußerung und Belastung hinzu, die diesen zusätzlich verliehen werden muss und dann im Handelsregister eintragungsfähig ist (§ 49 Abs. 2 HGB). Auch der nicht besonders ermächtigte Prokurist ist per se zum Erwerb von Immobilien berechtigt. Dabei kann er das erworbene Grundstück mit einer Kaufpreisresthypothek belasten.[21] Die Vertretung durch den Einzelprokuristen ist auch zulässig, wenn bei einer Aktiengesellschaft oder GmbH die Vertretungsregelung für den Vorstand nur eine echte oder unechte Gesamtvertretung vorsieht.[22]
Rz. 22
Zu dem Nachweis der Prokura für eine Zweigniederlassung und der Bezeichnung des Gläubigers bei Zuweisung an eine andere Zweigniederlassung vgl. die Entscheidung des LG Konstanz.[23]
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