Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBO § 75 [Abhilfe de ... / A. Normzweck; Allgemeines

Werner Sternal
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rz. 1

§ 75 GBO entspricht § 572 ZPO und § 68 Abs. 1 FamFG und verpflichtet das GBA, einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Richters oder Rechtspflegers im Sinne von § 71 GBO, die es für begründet erachtet, abzuhelfen. Dies dient der zeitnahen Selbstkontrolle und damit der Verfahrensbeschleunigung. Zudem besteht für den Beschwerdeführer die Möglichkeit, Kosten zu sparen, wenn er sein Rechtsmittel aufgrund der Begründung der Nichtabhilfeentscheidung zurücknimmt. Letztlich werden durch das Abhilfeverfahren die Beschwerdegerichte entlastet.

 

Rz. 2

Die allgemeine Abänderungsbefugnis ergibt sich für das GBA, weil wegen der fehlenden Befristung der Beschwerde in Grundbuchsachen eine formelle Rechtskraft der Entscheidung nicht eintreten kann. Daher gilt in Grundbuchsachen nicht die Beschränkung der freien Abänderbarkeit durch § 48 Abs. 1 FamFG.[1] Anders ist dies nur bei einer Bindungswirkung durch die Entscheidung des Beschwerdegerichts nach § 77 GBO (s. dazu § 77 GBO Rdn 20). § 75 GBO findet auch im Fall einer Beschwerde nach § 89 GBO Anwendung. Dagegen gelten für die sofortigen Beschwerden gem. §§ 105 Abs. 2, 110 GBO sowie §§ 2, 4 Abs. 4 GBMaßnG die §§ 58 ff. FamFG; entsprechend richtet sich das Abhilfeverfahren nach § 68 Abs. 1 FamFG. Die Abhilfe bei einer Erinnerung gegen eine Rechtspflegerentscheidung (§ 11 Abs. 1 RPflG) bestimmt sich nach § 11 Abs. 2 S. 5 RPflG und bei einer Erinnerung gegen eine Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle nach § 12c Abs. 4 GBO.

 

Rz. 3

Bei Einlegung der Beschwerde unmittelbar beim Beschwerdegericht ist dieses berechtigt, ohne Durchführung eines Abhilfeverfahrens unmittelbar selbst zu entscheiden.[2] Das Beschwerdegericht ist aber auch berechtigt, die Beschwerde vorab an das Grundbuchamt zur Durchführung eines Abhilfeverfahrens zu übersenden.[3] Dieses bietet sich an, wenn die Beschwerde auf neue Tatsachen und Beweise gestützt wird, die nicht Gegenstand des Ausgangsverfahrens waren und eine Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung rechtfertigen können. § 75 GBO findet nur auf die Erstbeschwerde Anwendung; daher darf das Beschwerdegericht einer Rechtsbeschwerde nicht abhelfen.

[1] Bauer/Schaub/Sellner, § 75 Rn 2.
[2] OLG Frankfurt FGPrax 2018, 152; OLG Köln FGPrax 2011, 172; OLG München FGPrax 2013, 155; OLG Naumburg FGPrax 2014, 56; OLG Stuttgart FGPrax 2012, 158.
[3] OLG Köln FGPrax 2011, 172.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    3.142
  • § 13 Zinsloses Darlehen unter nahen Angehörigen / B. Schenkungsteuer
    2.029
  • Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten un ... / 5 Anschaffungsnaher Aufwand
    1.943
  • Lebensalter / 1 Vollendung eines Lebensjahres
    1.906
  • § 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Einigungsgebühr, Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG
    1.899
  • Gewerblicher Grundstückshandel / 2.2 Erwerb und Veräußerung innerhalb von 5 Jahren
    1.641
  • Rohrverstopfung (Mietrecht)
    1.613
  • § 57 Zivilprozessrecht / II. Muster: Klageschriften
    1.590
  • Die verbilligte Vermietung von Wohnungen
    1.513
  • Kündigungsfristen (Miete) / 3 Kündigungsfrist bei Geschäftsräumen
    1.467
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    1.391
  • Garage/Stellplatz im Mietrecht / 6 Umsatzsteuerbefreiung?
    1.228
  • Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
    1.160
  • § 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Fortbildungsvertrag
    1.141
  • § 2 Die Gebühren nach dem RVG / III. Anerkenntnis
    1.118
  • Zahlungsverzug – Kündigung bereits bei einem Monat Mietrückstand möglich
    1.050
  • § 3 Die Gebühren des RVG / I. Sozialrechtliche Verfahren
    1.033
  • Grundstück und Grundbuch / 11 Kosten in Grundbuchsachen
    1.027
  • § 57 Zivilprozessrecht / 2. Muster: Antrag auf Durchführung der mündlichen Verhandlung als Videokonferenz
    1.024
  • § 57 Zivilprozessrecht / I. Muster: Anzeige der Verteidigungsbereitschaft
    995
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Recht
Seminare der Haufe Akademie: Recht, Datenschutz und Compliance
Seminare der Haufe Akademie
Bild: Shutterstock

Mehr als 90 Veranstaltungsthemen, aktuell und auf Basis der neuesten Rechtsprechung. Der Grundstein für Ihren Erfolg.


Newsletter Recht
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Recht Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Advolux
Haufe Onlinetraining
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware
Anwaltliches Fachwissen Software
Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Lösungen
Alle Recht Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren