Rz. 8
Vorbemerkung
Die nachstehenden Eintragungsmuster sind keine "Normtexte", sondern Anregungen und Hilfestellungen bei der Ermittlung des für den Einzelfall passenden Eintragungstextes. Die Normierung und Schablonisierung von Grundbucheintragungen ist gerade aber im maschinell geführten Grundbuch zur Regel geworden. Es gilt aber, dass der Eintragungstext vom Grundbuchamt (Rechtspfleger) in sachlicher Unabhängigkeit bestimmt wird. Ein zunehmender Druck zur Verwendung von Normtexten im Rahmen elektronischer Datenverarbeitung (sog. Fachverfahren) stellt eine Gefährdung der Unabhängigkeit des Grundbuchamts dar, wodurch auch dem Rechtsstaat sicherlich kein guter Dienst erwiesen wird.
I. Altenteil
Rz. 9
Zitat
"Altenteil (oder: Leibgeding oder: Auszug oder: Leibzucht) für …; zur Löschung genügt der … (Todesnachweis, Verheiratungsnachweis usw.); Wertersatz gem. § 882 BGB: … EUR; gemäß Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …"
Vgl. dazu auch § 49 GBO Rdn 3 ff. mit Hinw. auf Eintragungsbesonderheiten. Enthält das Recht auch die Verpflichtung zur Tragung von Beerdigungs- und Grabpflegekosten, so ist mangels Beschränkung dieser Teilansprüche auf Lebenszeit auch keine Löschungserleichterung eintragbar.
II. Auflassungsvormerkung
Rz. 10
Zitat
"Auflassungsvormerkung bezüglich einer Teilfläche von 1.000 qm aus FlSt. 100 für Hans Meier, geb. am 4.3.1960, gemäß Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …"
III. Belastung eines realen Grundstücksteiles
Rz. 11
Zitat
"Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Anpflanzungsrecht) an einer Teilfläche; gemäß Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …"
Die Belastung einer realen Teilfläche nach Maßgabe des § 7 Abs. 2 GBO ist ausdrücklich einzutragen; wegen der genauen Lage mit Bezugnahme auf den Auszug aus dem Liegenschaftskataster kann auf die Bewilligung Bezug genommen werden. Ebenso kann bei Belastung des ganzen Grundstücks mit Ausübungsbeschränkung auf einen realen Teil des Grundstücks (§ 1023 BGB) auf die Bewilligung Bezug genommen werden.
IV. Beschränkte persönliche Dienstbarkeit
Rz. 12
Bei der Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ist der Inhalt des Rechts schlagwortartig anzugeben (§ 44 Abs. 2 GBO). Häufiger vorkommende Rechtstypen: Baubeschränkung (= jede Art von Beschränkung bei Errichtung eines Bauwerkes); Betretungsrecht; Garten(mit-)benutzungsrecht; Geh- und Fahrtrecht; Gewerbebetriebsbeschränkung; Kanalrecht, Kraftfahrzeugeinstellrecht; Tankstellenrecht (= Recht zur Errichtung, Unterhaltung und zum Betrieb einer Tankstelle); Versorgungsleitungsrecht; Wasserleitungsrecht; Wegerecht; Weiderecht; Wohnungsbesetzungsrecht (= Verpflichtung des Eigentümers, Wohnung nur an vom Berechtigten Benannte zu vermieten); Wohnungsrecht.
V. Dauerwohnrecht nach WEG
Rz. 13
Zitat
"Dauerwohnrecht an der Wohnung Nr. 3 im Erdgeschoss (Nr. 3 des Aufteilungsplanes) für … Es besteht eine Veräußerungsbeschränkung nach Nr. 10 der …; eine Vereinbarung nach § 35 WEG ist getroffen; eingetragen gemäß Bewilligung vom … am …"
Zitat
"Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (– Inhalt des Rechts, siehe unten –) für … Wertersatz gem. § 882 BGB … EUR; gemäß Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …"
Zur Eintragung der Veräußerungsbeschränkung nach § 12 WEG siehe ausführlich § 3 WGV Rdn 8. Die Veräußerungsbeschränkung nach § 35 WEG ist wie diejenige nach § 12 WEG eintragungsbedürftig. Neben der Eintragung beim begünstigten Dauerwohnrecht sind Eintragungen bei den betroffenen Rechten notwendig:
Zitat
"Bezüglich Abt. II Nr. 1 ist eine Vereinbarung gem. § 35 WEG getroffen; eingetragen am …"
VI. Erbbaurecht
1. Eintragung des Rechts
Rz. 14
Die Eintragung des Erbbaurechts als Belastung des Grundstücks erfolgt in Abteilung II des Grundstücksgrundbuchs.
a) Grundstücksblatt:
Rz. 15
Zitat
"Erbbaurecht für Max Bauer, geb. am 19.10.1950, auf die Dauer von 99 Jahren seit dem Eintragungstag, unter Bezugnahme auf die Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses des Erbbaugrundbuches von … Bd. … Bl. … mit dem Vorrang vor Nr. 1 der Abt. III eingetragen am …"
b) Blatt des Erbbaugrundbuches:
Rz. 16
Zitat
"Erbbaurecht an dem Grundstück"
Moosach 427/1 Freifläche 0.250
(Moosach Bl. 1223) eingetragen in Abt. II Nr. 1 für die Dauer von 99 Jahren seit dem 1.2.2003. Die Veräußerung des Erbbaurechts bedarf der Zustimmung des Grundstückseigentümers.
Als Eigentümer des belasteten Grundstücks ist eingetragen Hans Maier, geb. am 14.5.1956, München. Gemäß Bewilligung vom 2.1.2003 bei Anlegung des Blattes hier vermerkt am …“
2. Teilung des Erbbaurechts
Rz. 17
a) |
Eintragungen im Grundstücksblatt:
aa) |
Teilung des Grundstücks |
bb) |
A... | |