Rz. 13

Zitat

"Dauerwohnrecht an der Wohnung Nr. 3 im Erdgeschoss (Nr. 3 des Aufteilungsplanes) für … Es besteht eine Veräußerungsbeschränkung nach Nr. 10 der …; eine Vereinbarung nach § 35 WEG ist getroffen; eingetragen gemäß Bewilligung vom … am …"

Zitat

"Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (– Inhalt des Rechts, siehe unten –) für … Wertersatz gem. § 882 BGB … EUR; gemäß Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …"

Zur Eintragung der Veräußerungsbeschränkung nach § 12 WEG siehe ausführlich § 3 WGV Rdn 8. Die Veräußerungsbeschränkung nach § 35 WEG ist wie diejenige nach § 12 WEG eintragungsbedürftig.[8] Neben der Eintragung beim begünstigten Dauerwohnrecht sind Eintragungen bei den betroffenen Rechten notwendig:

Zitat

"Bezüglich Abt. II Nr. 1 ist eine Vereinbarung gem. § 35 WEG getroffen; eingetragen am …"

[8] OLG Schleswig SchlHA 1962, 146; LG Hildesheim Rpfleger 1966, 116.

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