Rz. 13
Zitat
"Dauerwohnrecht an der Wohnung Nr. 3 im Erdgeschoss (Nr. 3 des Aufteilungsplanes) für … Es besteht eine Veräußerungsbeschränkung nach Nr. 10 der …; eine Vereinbarung nach § 35 WEG ist getroffen; eingetragen gemäß Bewilligung vom … am …"
Zitat
"Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (– Inhalt des Rechts, siehe unten –) für … Wertersatz gem. § 882 BGB … EUR; gemäß Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …"
Zur Eintragung der Veräußerungsbeschränkung nach § 12 WEG siehe ausführlich § 3 WGV Rdn 8. Die Veräußerungsbeschränkung nach § 35 WEG ist wie diejenige nach § 12 WEG eintragungsbedürftig.[8] Neben der Eintragung beim begünstigten Dauerwohnrecht sind Eintragungen bei den betroffenen Rechten notwendig:
Zitat
"Bezüglich Abt. II Nr. 1 ist eine Vereinbarung gem. § 35 WEG getroffen; eingetragen am …"
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