I. Hypothek oder Grundschuld
Rz. 14
Zitat
Hypothek ohne Brief zu fünfzigtausend EUR Darlehensforderung für Otto Bauer, geb. am 22.8.1960; bis zu 10 % Zinsen; einmalige Nebenleistung bis zu 5 %; vollstreckbar gemäß § 800 ZPO; gemäß Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …
Zitat
Grundschuld zu fünfzigtausend EUR für Otto Bauer, geb. am 22.8.1960; bis zu 10 % Zinsen; einmalige Nebenleistung bis zu 5 %; vollstreckbar gemäß § 800 ZPO; gemäß Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …
Hinweise zur Eintragung:
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Zum zulässigen Inhalt siehe § 7 Einl. Rdn 8 ff. |
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Da das Buchrecht die gesetzliche Ausnahme darstellt (§ 1116 Abs. 2 BGB), die der Ausschluss der Brieferteilung unmittelbar einzutragen. |
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Zur Bezeichnung des Gläubigers siehe § 15 GBV. |
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Eintragung der Zinsen und Nebenleistungen:
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Bei gleitendem Zinssatz ist die Angabe eines Höchstzinssatzes entbehrlich (vgl. § 7 Einl. Rdn 20 ff.). Die Voraussetzungen der Zinsänderung, insbes. der -erhöhungen müssen in der Bewilligung aber klar geregelt sein. Der Zinsbeginn ist – durch Bezugnahme – einzutragen; die Bewilligung muss darüber klare Angaben enthalten. Ist der Zinsbeginn nicht feststellbar, muss der Antrag beanstandet werden. Im Wege der Auslegung kann jedoch regelmäßig festgestellt werden, dass der Zinsbeginn mit dem Eintragungstag zusammenfallen soll. Dies ist auch dann der Fall, wenn Valutierung noch aussteht, aber vor Eintragung möglich erscheint. |
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Eintragung der Unterwerfungsklausel nach § 800 ZPO. |
Die Eintragung der Grundschuld erfolgt nach den gleichen Grundsätzen. Bei Eintragung einer offenen Eigentümergrundschuld (§ 1196 BGB) ist der Berechtigte namentlich nach § 15 GBV zu benennen, der Hinweis "Eigentümergrundschuld" sollte tunlichst unterbleiben, da ja mit Abtretung des Rechts außerhalb des Grundbuchs, da regelmäßig als Briefrecht bestellt, dies nicht mehr richtig wäre.
1. Abtretung einer Grundschuld unter Umwandlung in eine Hypothek
Rz. 15
Zitat
"Abgetreten mit Zinsen und Nebenleistungen seit … an … unter Umwandlung in eine Hypothek ohne Brief für eine Darlehensrückzahlungsforderung mit geänderten Zins- und Zahlungsbedingungen; vollstreckbar gemäß § 800 ZPO; gemäß Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …"
2. Abtretung der aus einem Fremdrecht entstandenen Eigentümergrundschuld
Rz. 16
Zitat
"Als Grundschuld kraft Gesetzes auf den Eigentümer übergegangen; abgetreten mit Zinsen und Nebenleistungen seit … an …; gemäß Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …"
3. Abtretung mit Zinssatzerhöhung
Rz. 17
Zitat
"Abgetreten mit den Zinsen seit … an …; Zinssatz geändert in …%; die …% übersteigenden Zinsen jährlich haben Rang vor Abt. … Nr. …; eingetragen am …"
Zum Rangvermerk siehe Rdn 1, 8.
4. Abtretung einer Teil-Eigentümergrundschuld
Rz. 18
Zitat
"Teilbetrag von … EUR im Range nach dem Restrecht des Gläubigers übergegangen auf … mit den Zinsen seit …; gemäß Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …"
Das Rangverhältnis des § 1176 BGB ist im Buch zu verlautbaren.
Die Eintragung einer vor dem Zessionswirksamkeitszeitpunkt liegenden Abtretung von Zinsen ist zulässig.
5. Forderungsauswechslung bei der Hypothek
Rz. 19
Zitat
"An die Stelle der Darlehensforderung ist eine Kaufpreisforderung in gleicher Höhe mit 6 % Jahreszinsen getreten; gemäß Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …"
6. Änderung von Zins- und Zahlungsbestimmungen oder andere Inhaltsänderungen
Rz. 20
Zitat
"Zinsbestimmungen (– Zahlungsbestimmungen, Kündigungsvereinbarungen, Bedingungen –) sind geändert; eingetragen gemäß Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) am …"
Liegt eine Erweiterung der Leistungspflicht (also eine inhaltliche Verschlechterung für den Eigentümer) vor, so kann – sofern entsprechend bewilligt – die Unterwerfung gem. § 800 ZPO mit eingetragen werden.
7. Umstellung auf EUR
Rz. 21
Seit 1.1.2002 ist der Umstellungsvermerk nach Maßgabe von § 26a Abs. 1 S. 2, 4 GBMaßnG von Amts wegen vorzunehmen. Die Umstellung erfolgt anlassbezogen, wenn im Grundbuchblatt eine Eintragung vorzunehmen ist, diese muss sich nicht auf Abt. III beziehen.
Alte Eintragung in Spalte 3 und Spalte 4: 50.000 DM.
Nunmehr:
a) |
In Spalte 3 ist unter die Zahlenangabe einzufügen: = 25.564,59 EUR |
b) |
In Spalte 4 ist die Betragsangabe zu röten. |
c) |
In Spalte 6 ist einzutragen 50.000 DM = 25.564,59 EUR |
d) |
In Spalte 7 ist zu vermerken: |
Zitat
"Umgestellt auf 25.564,59 EUR; eingetragen am …"
8. Einheitshypothek
Rz. 22
Drei Hypotheken von bisher:
1 20.000 EUR
2 10.000 EUR
3 30.000 EUR
werden zusammengefasst zu:
60.000 EUR
Zitat
Die Hypotheken Nr. 1, 2 und 3 sind zusammengefasst zu einer einheitlichen Hypothek für s...