Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungseigentum: Erteilung eines Reparaturauftrags durch Mehrheitsgruppe an Gruppenmitglied; ordnungsgemäße Verwaltung
Leitsatz (redaktionell)
In Wohnungseigentümergemeinschaften widerspricht es regelmäßig ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn mit den Stimmen einer Mehrheitsgruppe ohne vergleichende Kostenangebote ein Reparaturauftrag an ein weiteres Mitglied der Mehrheitsgruppe beschlossen wird.
Orientierungssatz
(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)
Zitierung: Festhaltung KG Berlin, 1991-11-04, 24 W 7394/90.
Normenkette
WoEigG §§ 16, 21 Abs. 2, 5 Nr. 2, § 25 Abs. 5
Fundstellen
Haufe-Index 538315 |
OLGZ 1994, 149 |
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