Entscheidungsstichwort (Thema)
Firma einer GmbH. Anmeldung der „Berliner Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung” zur Eintragung in das Handelsregister
Leitsatz (amtlich)
Der Firmenzusatz „Berliner” ist unzulässig, wenn er einer aus einer umfassenden Branchenbezeichnung gebildeten Sachfirma beigefügt wird, das Unternehmen jedoch lediglich auf einem begrenzten Teilgebiet der betreffenden Branche tätig und führend ist.
Normenkette
GmbHG § 4 Abs. 1; HGB § 18 Abs. 2
Verfahrensgang
AG Berlin-Charlottenburg (Aktenzeichen 92 AR 113/68) |
LG Berlin (Aktenzeichen 92 T 9/68) |
Tenor
Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdegegenstands beträgt 3.000 DM.
Gründe
Der Vermögensverwalter … und seine Ehefrau … schlossen am 21. Juni 1968 einen Gesellschaftsvertrag über die Gründung einer GmbH mit der Firma „Berliner Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung”. Nach § 2 des Gesellschaftsvertrags sollte Gegenstand des Unternehmens sein: An- und Verkauf von Grundbesitz, Bauplanungen, Baunfinanzierungen, Baubetreuungen und Grundstücksverwaltungen. Das Stammkapital wurde auf 20.000 DM festgesetzt, wovon … eine Einlage von 19.000 DM und seine Ehefrau eine Einlage von 1.000 DM übernahmen. … wurde zum alleinigen Geschäftsführer bestellt. Der beurkundende Notar reichte eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags sowie eine von ihm beglaubigte Anmeldung des Geschäftsführers mit dem Antrage ein, die Gesellschaft und den Anmeldenden als ihren Geschäftsführer im Handelsregister einzutragen.
Dieser wies in einer Eingabe an die lndustrie- und Handelskammer zu Berlin vom 15. Juli 1963 auf folgendes hin: Der Name der …, deren Immobilienunternehmen zu den größten in Berlin gehörten, solle im Geschäftsleben nicht mehr in Erscheinung treten. Das Stammkapital von 20.000 DM, dessen Erhöhung überdies beabsichtigt sei, reiche zunächst aus, weil die Gesellschaft – wie bisher die Familienunternehmen – vorwiegend die Planung und Finanzierung von Bauvorhaben durchführen wolle und Kapital im Betreuungsbau nur in geringem Umfange benötigt werde. Es seien bisher jährlich etwa 100 Wohneinheiten (Eigentumswohnungen und Reihenhäuser) errichtet worden, wobei in Berlin insgesamt in jedem Jahre nur rd. 700 Eigenheime enständen.
Nach Einholung einer Stellungnahme der Indunstrie- und Handelskammer zu Berlin hat das Registergericht die Anmeldung durch einen Beschluss von 22. August 1968 wegen Unzulässigkeit der gebildeten Firma zurückgewiesen. Zur Begründung hat es im wesentlichen ausgeführt: Die Sachfirma „Wohnungsbau” könne nicht zugelassen werden, weil sie den Eindruck erwecke, dass die Gesellschaft selbst Bauten errichten wolle, dies aber nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags nicht beabsichtigt sei. Den Firmenzusatz „Berliner” könnten nur in Berlin ansässige Unternehmen beanspruchen, die in ihrer Branche führend seien, was bei einer nur mit einem Stammkapital von 20.000 DM ausgestatteten GmbH jedoch als ausgeschlossen angesehen werden müßte.
Hiergegen hat der beurkundende Notar Beschwerde eingelegt und geltend gemacht: Die Gesellschafter … und … – auf den, wie mit der weiteren Beschwerde ergänzend vorgebracht wird, am 4. Juli 1968 der Geschäftsanteil der … übertragen worden sei – hätten, um die Bedenken des Registergerichts gegen die Zulässigkeit der Sachfirma auszuräumen, auf einer Gesellschafterversammlung vom 28. November 1968 beschlossen, den Gegenstand des Unternehmens in § 2 des Gesellschaftsvertrags dahin zu erweitern, dass sich die GmbH „auch und in erster Linie” mit der Errichtung und dem Verkauf von Eigenheimen befasse. Was die Zulässigkeit des Firmenzusatzes „Berliner” und den dabei zu berücksichtigenden Geschäftsumfang anbelange, so würden die Aufgaben der GmbH bis zu ihrer Eintragung von der als Zwischenlösung errichteten, im Handelsregister eingetragenen … (91 HRA 4740 AG Charlottenburg) wahrgenommen. Diese Gesellschaft habe die Grundstücke … erworben, um auf ihnen 11 Eigentumswohnungen zu errichten, und baue ausserdem 50 Eigentumswohnungen auf dem Grundstück Berlin-Lichtenrade, …. Ferner seien in jüngster Zeit 11 Bauvorhaben mit 54 Eigentumswohnungen und 19 Eigentumsreihenhäusern verwirklicht worden oder befänden sich in der Durchführung, Bei der Gesellschaft handele es sich daher um ein ausgesprochen aufstrebendes Unternehmen, dessen künftige Entwicklung nicht ausser Betracht bleiben könne und erwarten lasse, dass es in Kürze eine führende Position auf dem Gebiete des Eigenheimbaus in Berlin erlangen werde, falls eine derartige Annahme angesichts des Umstands, dass bereits jetzt etwa jede siebente Eigentumswohnung in Berlin durch die … errichtet oder unter ihrer Betreuung und Mitfinanzierung gebaut werde, nicht schon im gegenwärtigen Zeitpunkt gerechtfertigt sein sollte. Die Höhe des Stammkapitals lasse keine Schlüsse auf den Umfang der Geschäftstätigkeit zu, weil heute nahezu jedes Bauvorhaben durch öffentliche oder private Kredite finanziert werde, deren Beschaffung gerade zu den Aufgaben der Gesellscha...