Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum. Rechnungslegungspflicht des ausscheidenden Verwalters

 

Leitsatz (redaktionell)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Im Falle des Verwalterwechsels beschränkt sich die außerordentliche Rechnungslegungspflicht des ausscheidenden Verwalters auf das laufende Geschäftsjahr bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens.

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Im Falle des Verwalterwechsels beschränkt sich die außerordentliche Rechnungspflicht des ausscheidenden Verwalters auf das laufende Geschäftsjahr bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens.

 

Normenkette

WoEigG § 28 Abs. 3-4

 

Verfahrensgang

LG Berlin (Entscheidung vom 05.09.1986; Aktenzeichen 191 T 42/86)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541816

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