Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungseigentum. Rechnungslegungspflicht des ausscheidenden Verwalters
Leitsatz (redaktionell)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Im Falle des Verwalterwechsels beschränkt sich die außerordentliche Rechnungslegungspflicht des ausscheidenden Verwalters auf das laufende Geschäftsjahr bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens.
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Im Falle des Verwalterwechsels beschränkt sich die außerordentliche Rechnungspflicht des ausscheidenden Verwalters auf das laufende Geschäftsjahr bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens.
Normenkette
Verfahrensgang
LG Berlin (Entscheidung vom 05.09.1986; Aktenzeichen 191 T 42/86) |
Fundstellen
Dokument-Index HI541816 |
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