Normenkette
AktG § 131 Abs. 1; KAGG §§ 12, 24a, 51, 66
Verfahrensgang
LG Berlin (Aktenzeichen 92 O 111/99) |
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der Kammer für Handelssachen 92 des LG Berlin vom 6.3.2000 wird zurückgewiesen.
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird unter Zurückweisung seines Rechtsmittels i.Ü. die Antragsgegnerin verpflichtet, dem Antragsteller auch darüber Auskunft zu erteilen, um wie viel Prozent insgesamt der Kurswert der in ihren Depots befindlichen Aktien vom 1.1. bis 31.12.1998 gestiegen oder gefallen ist.
Die Gerichtskosten beider Instanzen haben nach einem Geschäftswert von 10.000 DM die Parteien je zur Hälfte zu tragen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Gründe
I. Der Antragsteller ist Aktionär der Antragsgegnerin. Diese übt seit Kriegsende keine Produktionstätigkeit mehr aus. Sie ist seitdem einer reine Vermögensverwaltungs- und Finanzierungsgesellschaft und hält darüber hinaus Beteiligungen. Die Antragsgegnerin hat ein Grundkapital von fast 26 Mio DM. Der Stimmrechtsanteil von ihrem Vorstandsmitglied M. an der Gesellschaft beträgt gemäß § 21 Abs. 1 WpHG 63,22 %. In ihrem Jahresabschluss für 1998 weist die Antragsgegnerin einen Jahresfehlbetrag von rund 44,5 Mio. DM aus, wobei nach den Erläuterungen ein Verlust aus dem Verkauf von Wertpapieren von 51,4 Mio. DM entstanden ist. Zusammen mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr i.H.v. knapp 76 Mio. DM wurde ein Bilanzverlust von ca. 120 Mio. DM vorgetragen. Im Lagebericht gibt die Antragsgegnerin an, dass sich in ihren Depots Aktien von drei Gesellschaften mit einem Kurswert von über 100 Mio. DM befinden, insgesamt der Kurswert 617,9 Mio. DM beträgt, und sie nennenswerte Aktienbestände an weiteren 10 genannten Gesellschaften habe. Die festverzinslichen Wertpapiere hätten einen Anteil von 40,5 % am Gesamtdepotwert der Gesellschaft. Die Wertpapiere habe sie wie in den Vorjahren zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen auf den niedrigeren Börsenkurs, also nach dem Niederstwertprinzip bewertet. Deshalb verfüge sie über erhebliche stille Reserven im Wertpapierbestand zum Bilanzstichtag.
Der Antragsteller verlangt Auskunft durch Fragen, die der Vorstand der Antragsgegnerin in der Hauptversammlung vom 26.5.1999, auf der er durch einen Aktionärsvertreter vertreten war, nicht oder nicht hinreichend beantwortet hat. Tagesordnungspunkte dieser Hauptversammlung waren:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 1998 mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrats.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 1998.
3. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 1999.
Nach der Niederschrift des amtierenden Notars wurden zu Punkt 1 der Tagesordnung vom Aktionärsvertreter des Antragstellers bei der Erläuterung des Jahresabschlusses durch den Vorstand folgende Fragen gestellt:
1. Beim Verkauf welcher Wertpapiere ist der Verlust von 51,4 Mio. DM entstanden? Bitte geben Sie die 5 (oder 10) größten Verlustverkäufe an, nachdem solche Verluste im Hinblick auf die Bilanzierung zum Niederstwert per 31.12.1997 dem unbefangenen Aktionär doch eher unwahrscheinlich erscheinen müssen.
2. Im Hinblick auf das Unternehmensziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern:
a) Mit welchem Betrag ist dieses Unternehmensziel im Jahr 1998 erreicht worden? Um wie viel ist der innere Wert der Gesellschaft gestiegen?
b) Wie hoch war das „Geschäftsjahresergebnis” 1998, welches die Gesellschaft intern ermittelt?
3. Bitte teilen Sie mit, welche Bestände (zu Verkehrswerten des Bilanzstichtages) am 31.12.1998 in solchen deutschen und ausländischen Aktien gehalten worden sind, die am 31.12.1998 unter den „Wertpapieren des Anlagevermögens” von 746,0 Mio. DM bilanziert waren und im Einzelfall (sämtliche Stamm- und Vorzugsaktien einer Gesellschaft jeweils als ein Einzelfall gesehen) am 31.12.1998
a) einen Börsenwert von jeweils mindestens 20 Mio. DM
hilfsweise
b) einen Börsenwert von jeweils mindestens 30 Mio. DM
äußerst hilfsweise
c) einen Börsenwert von jeweils mindestens 50 Mio. DM
verkörperten.
4. Wie hoch war der Zuwachs an stillen Reserven im Wertpapierbestand im Geschäftsjahr 1998 insgesamt? (Anlage AG 3, Anlage 4)
Der Vorstand beantwortete die Frage 1 damit, dass es sich um DAX-Werte gehandelt habe. Im Übrigen verweigerte er die Beantwortung der Fragen. Aus diesem Grund legte der Aktionärsvertreter des Antragstellers vorsorglich Widerspruch gegen die Entlastungsbeschlüsse zur Niederschrift des Notars ein (Anlage AG 3).
Der Antragsteller meint, die Beantwortung der gestellten Fragen sei zur sachgemäßen Abstimmung über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat erforderlich gewesen. Mit dem beim LG am 5.6.1999 eingegangenen Antrag hat er verlangt, der Antragsgegnerin die Beantwortung folgender Fragen aufzuerlegen:
1.1 Im Hinblick auf das Unternehmensziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern:
a) Mit welchem Betrag ist dieses Unternehmensziel ...