Entscheidungsstichwort (Thema)

Ersatzmieterklausel: Freundschaftliche Beziehungen zum vorgeschlagenen Nachmieter als Ablehnungsgrund; Einrede des nichterfüllten Vertrages wegen Zahlungsverzug des Mieters

 

Leitsatz (redaktionell)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Benennt der Mieter im Falle einer wirksam vereinbarten Ersatzmieterklausel einen Freund des Vermieters als Ersatzmieter, so kann dies ein erheblicher Umstand dafür sein, daß der Vermieter einen wichtigen Grund hat, der gegen die Person des Ersatzmieters spricht.

2. Befindet sich der Mieter bei Benennung des Ersatzmieters mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug, so kann dies für den Vermieter die Einrede des nicht erfüllten Vertrages mit der Folge begründen, daß der Vermieter im Falle der unbegründeten Ablehnung des Ersatzmieters dem Mieter gegenüber nicht schadensersatzpflichtig ist. Auf die Mietkaution braucht sich der Vermieter nicht verweisen zu lassen.

 

Normenkette

BGB §§ 320, 326, 535, 550b, 572

 

Fundstellen

Dokument-Index HI542178

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