Verfahrensgang
LG Berlin (Urteil vom 23.03.2015; Aktenzeichen 101 O 106/14) |
Tenor
1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 23.3.2015 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 101 des LG Berlin - 101 O 106/14 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die erstinstanzliche Kostenentscheidung geändert wird.
2. Von den Kosten der ersten Instanz haben der Kläger 12 % und die Beklagte 88 % zu tragen. Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung des Klägers wegen der Unterlassungsverpflichtung gemäß Nr. 1 des Tenors des angefochtenen Urteils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,- EUR abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung der jeweiligen Gegenpartei wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
A. Der Kläger ist ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben die Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder, insbesondere die Achtung darauf gehört, dass die Regeln des lauteren Wettbewerbs beachtet werden.
Die Beklagte verbreitete am 14.7.2014 von 21.00 Uhr bis 22.00 Uhr über den TV-Verkaufssender QVC Werbung für Nahrungsergänzungsmittel. Wegen des Inhalts der Werbesendung "N.V.- natürlich gut" wird auf die als Anlage K 1 zur Klageschrift vorgelegte Mitschrift verwiesen.
Der Kläger hat - nach Beschränkung seiner in der Klageschrift angekündigten Unterlassungsanträge auf die konkrete Verletzungsform (,"sofern dies geschieht wie ...(Anlage K1) - beantragt,
I. die Beklagte unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu verurteilen, es zu unterlassen,
1. für Nahrungsergänzungsmittel, wie das Mittel "N.V.Collagen Kur" zu werben:
1.1 "Wir haben noch nie ein so schnelles Collagen gehabt. Sie wissen, Collagen ist der Hauptbestandteil von unserem Bindegewebe und sorgt in unserem Bindegewebe dafür, dass unsere Haut glatt, faltenfrei, voller Spannkraft und elastisch bleibt",
1.2 "Wir haben hier Sachets dabei für 14 Tage. Und Sie werden in diesen 14 Tagen eine Veränderung Ihres Hautbildes, Ihres Bindegewebes sehen. Hoch dramatisch! Sie können sich also hiermit wirklich binnen 14 Tagen fit machen für den Sommer. So was gab's noch nie!",
1.3 "Also ein Sachet in ein kleines Gläschen Wasser, ein Mal umrühren und trinken. Und das war's. Und dann wird sofort in Ihrer Haut dieses Collagen aufgenommen. Collagen hat Wasserbindequalitäten. Das bedeutet, es quillt in der Haut auf. Es strafft die Haut. Es glättet die Faltenbildung",
1.4 "Und wir haben es obendrein noch veredelt mit einem Wirkstoffbeschleuniger. Der nennt sich L-Lysin und sorgt dafür, dass dieses Collagen extrem schnell aufgenommen wird und gleichzeitig als Mehrwert, regt L-Lysin auch noch die Bildung von Carnitin im Körper an... das ist ein körpereigener Fettverbrenner. Das bedeutet, wir straffen nicht nur das Bindegewebe, sondern setzen uns gleichzeitig mit den unliebsamen Dellen im Unterhautfettgewebe auseinander und bügeln die quasi weg",
1.5 "Und das Collagen, das geht in das Bindegewebe, was unter der Haut ist, und strafft dort und führt eine Straffung der ganzen Haut auf die tragenden Strukturen durch, so dass die Wangenknochen wieder rauskommen, dass man das Kinn wieder sieht, dass die Arme nicht mehr wackeln, wenn man winkt",
1.6 "Wenn die Haut altert und wir kriegen Falten und wir kriegen teilweise auch Huckel. Die Huckel, das sind Stellen, wo quasi unser Unterhautfettgewebe durch so ein Loch im Bindegewebe nach außen drückt. Und das Schöne, was wir schaffen, durch die Zufuhr von diesem unglaublich löslichen Collagen, das geht ruck zuck im Handumdrehen ins Bindegewebe, kann diese Löcher stopfen. Und wir halten gleichzeitig das hervordrückende Unterhautfettgewebe in Schach, weil wir diesen Wirkstoffbeschleuniger Lysin haben, der diesen Fettburner Carnitin an Ort und Stelle freisetzen kann",
1.7 "Wir haben hier ein Collagen, das dabei hilft, Ihr Bindegewebe zu straffen und Ihr Hautbild zu verjüngern",
2. für das Mittel "N.V.Optimal Hair Tonikum" mit der in der Klageschrift nachfolgend eingeblendeten Abbildung
((Abbildung))
und dem Text "... Aber wir schaffen es, dass so kahle Stellen nicht mehr so kahl sind, dass wirklich wieder mehr Haar da ist",
"sofern dies bezüglich der Ziffern 1. und 2. jeweils geschieht, wie in der am 14.7.2014 zwischen 21.00 Uhr und 22.00 Uhr auf dem TV-Verkaufssender ausgestrahlten Dauerwerbesendung "N.V.- Natürlich gut" (Anlage K 1).
II. die Beklagte zu verurteilen, an ihn 178,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit Zustellung der Klage zu zahlen.
Die Beklagte hat beantragt, die Klage abzuweisen.
Mit dem am 23.3.2015 verkündeten Urteil hat das LG
I. die Beklagte unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmitt...