Verfahrensgang

LG Berlin (Aktenzeichen 15 O 402/12)

 

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 19.11.2013 verkündete Urteil der Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil insgesamt vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Gründe

Die Beklagte bietet auf ihrer Webseite unter der Domain ... zahlreiche Dienstleistungen, u.a. die bekannte Internetsuchmaschine, weitere spezialisierte Suchmaschinen für Bilder, Landkarten, Bücher, Filme und Nachrichten, E-Mail- und Kalenderdienste sowie Möglichkeiten gemeinsamer Dokumentenbearbeitung an. Die Beklagte hat eine Liste mit 71 angebotenen Diensten vorgelegt, auf welche verwiesen wird (Anlage BB 2 = Bd. III, 142 d. A.). Viele der angebotenen Dienste können ohne Anmeldung und kostenlos in Anspruch genommen werden; für manche Dienste, zum Beispiel den E-Mail-Dienst ..., ist eine Registrierung erforderlich; einige Dienste sind kostenpflichtig.

Der klagende, in die Liste der nach § 3 UKlaG anspruchsberechtigten Stellen eingetragene ... hat bereits im Jahr 2008 mehrere von der Beklagten in ihren damaligen Nutzungsbedingungen und ihrer damaligen Datenschutzerklärung verwendete Klauseln mit der Unterlassungsklage angegriffen und ein rechtskräftiges Unterlassungsurteil des Landgerichts Hamburg erstritten (LG Hamburg, Urteil vom 19.05.2011 - 10 U 32/09 = Anlage K 17). Mit der vorliegenden Unterlassungsklage wendet der Kläger sich gegen überarbeitete Nutzungsbedingungen (Anlagen K 2, K 6, K 7, K 8) und eine überarbeitete Datenschutzerklärung (Anlage K 3), die die Beklagte im Juli 2012 auf ihrer Webseite verwendet hat.

Das Landgericht hat die Beklagte mit Urteil vom 19.11.2013 antragsgemäß, wie folgt, verurteilt:

I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an ihren jeweiligen gesetzlichen Vertretern, zu unterlassen, nachfolgende oder mit diesen inhaltsgleiche Bestimmungen in Vereinbarungen mit Verbrauchern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, einzubeziehen, sowie sich auf die Bestimmungen zu berufen:

A. Vereinbarungen über die Nutzung von Diensten der ... Nutzungsbedingungen)

1. Wir können die Bereitstellung unserer Dienste an Sie aussetzen oder einstellen, wenn Sie gegen unsere Nutzungsbedingungen oder Richtlinien verstoßen oder wenn wir ein mutmaßliches Fehlverhalten untersuchen.

2. Wir behalten uns das Recht vor, Inhalte auf ihre Rechtswidrigkeit oder auf die

Verletzung von Richtlinien hin zu prüfen. Wir können Inhalte entfernen oder deren Darstellung ablehnen, wenn wir berechtigterweise davon ausgehen können, dass sie gegen unsere Richtlinien oder geltendes Recht verstoßen.

3. Wir verändern und optimieren unsere Dienste fortlaufend. So können wir unter

Berücksichtigung der jeweiligen Interessen beispielsweise Funktionen oder Features hinzufügen oder entfernen oder zusätzliche oder neue Beschränkungen für unsere Dienste einführen. [Sie können die Nutzung unserer Dienste jederzeit beenden, auch wenn wir dies be dauern würden. Ihre Daten gehören Ihnen und wir halten es für wichtig, dass Sie auf diese Daten zugreifen können.] Sollten wir einen Dienst einstellen, werden wir, sofern vernünftigerweise möglich, Sie im Voraus darüber informieren und Ihnen unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen die Möglichkeit und ausreichend Zeit geben, Ihre Daten aus diesem Dienst zu exportieren.

4. In Fällen von einfacher Fahrlässigkeit haften [sowohl Sie als] auch ..., die mit ... verbundenen Unternehmen sowie die Lieferanten und Vertriebspartner von ... nur für die Verletzung von Kardinalpflichten. In diesen Fällen ist die Haftung begrenzt auf die typischen und zum Zeitpunkt der Nutzung der Dienste vorhersehbaren Schäden.

5. ... kann diese Nutzungsbedingungen oder etwaige zusätzliche Bedingungen für einen jeweiligen Dienst in zumutbarer Weise anpassen, um beispielsweise Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen oder Änderungen unserer Dienste zu berücksichtigen. Sie sollten diese Nutzungsbedingungen daher regelmäßig überprüfen. Wir werden Hinweise auf Änderungen dieser Nutzungsbedingungen auf dieser Seite veröffentlichen. Hinweise auf Änderungen an zusätzlichen Bedingungen werden wir innerhalb des betreffenden Dienstes veröffentlichen. [Änderungen gelten nicht rückwirkend] und werden frühestens 14 Tage nach ihrer Veröffentlichung wirksam. [Änderungen hinsichtlich einer neuen Funktion für einen Dienst oder Änderungen aus rechtlichen Gründen sind jedoch sofort wirksam. We...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge