Bei der rechtlichen Überprüfung von Kindesunterhaltsansprüchen bietet sich – wie generell bei Unterhaltsansprüchen – das nachfolgende Prüfungsschema an:

  • Welche Anspruchsgrundlage ist einschlägig?
  • Wie hoch ist der Bedarf des unterhaltsberechtigten Kindes?
  • Besteht eine Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Kindes in Höhe seines Bedarfs?
  • Besteht auf Seiten des Unterhaltspflichtigen eine Leistungsfähigkeit in Höhe des ungedeckten Bedarfs?
  • Was kann dem Anspruch entgegenstehen (insbesondere Verwirkung des Unterhaltsanspruchs, Rangfragen)?

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