Bei der rechtlichen Überprüfung von Kindesunterhaltsansprüchen bietet sich – wie generell bei Unterhaltsansprüchen – das nachfolgende Prüfungsschema an:
- Welche Anspruchsgrundlage ist einschlägig?
- Wie hoch ist der Bedarf des unterhaltsberechtigten Kindes?
- Besteht eine Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Kindes in Höhe seines Bedarfs?
- Besteht auf Seiten des Unterhaltspflichtigen eine Leistungsfähigkeit in Höhe des ungedeckten Bedarfs?
- Was kann dem Anspruch entgegenstehen (insbesondere Verwirkung des Unterhaltsanspruchs, Rangfragen)?
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