Überblick

Verwandte in gerader Linie sind einander zur Gewährung von Unterhalt verpflichtet. Die Pflicht der Eltern, ihre Kinder zu unterhalten, ist ein in der Praxis besonders wichtiger Fall des allgemeinen Verwandtenunterhalts. Allerdings ergeben sich aufgrund der Elternverantwortung für ihre minderjährigen Kinder Besonderheiten. Die Unterhaltspflicht für Kinder dauert ein Leben lang an, besteht also auch noch gegenüber volljährigen Kindern. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Vorschriften zum Verwandtenunterhalt sind in den §§ 1601ff. BGB geregelt. Das Verfahren findet sich in den §§ 231ff. FamFG.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge