An das
Arbeitsgericht
per beA
Klage
Herrn/Frau ... als Inhaber/-in der Fa. ...
- Kläger/-in -
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ...
gegen
des/der Herrn/Frau ...
- Beklagte/r -
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ...
wegen Schadensersatz
Namens und in Vollmacht des/der Kläger/-in erhebe ich Klage und werde beantragen,
- die/den Beklagte/n zu verurteilen, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Arbeitsgerichts ... vom ... Az.: ... gegen den/die Kläger/-in zu unterlassen,
- der/dem Beklagte/n anzudrohen, dass für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten gegen sie/ihn festgesetzt wird,
- die/den Beklagte/n zu verurteilen, an den Kläger die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils des Arbeitsgerichts ... vom ... Az.: ... herauszugeben,
- die/den Beklagte/n zu verurteilen, an den Kläger ... EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem ... zu zahlen.
Vorab wird beantragt,
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anzuordnen, dass die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Arbeitsgerichts ... vom ... Az.: ... vorläufig eingestellt wird. |
Begründung:
I.
Mit Urteil des Arbeitsgerichts ... vom ... ist der/die jetzige Kläger/-in und Arbeitgeber/-in verurteilt worden, an die/den Beklagte/n eine Vergütung von ... EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem ... zu zahlen.
Die/der Beklagte haben im Vorprozess mit dem Zeugen ... gegen den/die Kläger/-in zusammengewirkt.
Der/die Kläger/-in hatte im Vorprozess den Zeugen ... benannt für den Beweis der Tatsache, dass er der/dem Beklagten am ... in einem Büro die Vergütung für den Monat ... in bar übergeben hatte.
Der Zeuge ... sagte allerdings nach Absprache mit der/dem Beklagten im Vorprozess falsch aus. Er gab an, dass die/der Beklagte von dem/der Kläger/-in keine Vergütung erhalten habe und er anwesend gewesen sei, als die/der Beklagte im Büro des/der Klägers/-in den/die Kläger/-in zur Zahlung aufgefordert habe. Er sagte aus, der/die Kläger/-in habe kein Geld bar übergeben.
Daraufhin wurde der/die Kläger/-in zur Zahlung verurteilt.
Diese Verurteilung ist unrichtig. Der/die Kläger/-in schuldet keine Vergütung mehr, weil er diese bereits geleistet hatte und dies nicht beweisen konnte, weil der von ihm benannte Zeuge falsch aussagte.
Der Zeuge ... ist wegen vorsätzlicher Falschaussage vom Amtsgericht ... zu ... rechtskräftig verurteilt worden. In dem dortigen Verfahren gab der Zeuge ... zu, dass der/die Kläger/-in die streitgegenständliche Vergütung tatsächlich bar geleistet hatte.
Beweis: |
Urteil des Amtsgerichts ... vom ... – Anlage K 1 Beiziehung der Akte ... |
Die/der Beklagte hat durch arglistige Täuschung des Gerichts das Urteil gegen den/die Kläger/-in erwirkt.
Sie/er wusste genau, dass die von ihm behauptete Forderung bereits erfüllt worden war. Durch Beeinflussung des Zeugen ... nutzte er aus, dass der/die Kläger/-in keinen weiteren Beweis für die Erfüllung anbieten konnte.
II.
Der/die Kläger/-in hat gegen die/den Beklagte/n einen Anspruch auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung sowie auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils des Arbeitsgerichts ... vom ... gemäß § 826 BGB. Antrag Ziff. 2 rechtfertigt sich aus § 890 Abs. 2 ZPO.
Des Weiteren hat der/die Kläger/-in aus § 826 BGB gegen die/den Beklagte/n einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von ... EUR.
Dem Kläger ist folgender Schaden ... entstanden.
Schließlich ist eine Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Arbeitsgerichts ... geboten. Die/der Beklagte betreibt die Zwangsvollstreckung in ....
(elektronisch signiert)
gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin