1Der Gemeinderat gibt sich eine Geschäftsordnung. 2Der Erlass und die Änderung bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats. 3Das Gleiche gilt, wenn der Gemeinderat im Einzelfall von der Geschäftsordnung abweichen will. 4Die Gültigkeit der Geschäftsordnung ist nicht auf die Amtszeit des Gemeinderats beschränkt.

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