Auf eine Anfechtungsklage werden Beschlüsse für ungültig erklärt und der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Im Kostenfestsetzungsverfahren fordert die Rechtspflegerin überraschend die Eigentümerliste an und setzt die Kosten in einem Beschluss, welcher im Rubrum die Anfechtungskläger und die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer aufweist, anteilig zu je 1/3 gegen die nicht klagenden Wohnungseigentümer fest. Hiergegen richtet sich die sofortige Beschwerde der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

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