Kostenschuldner ist ferner
1. |
derjenige, dem durch eine gerichtliche Entscheidung die Kosten auferlegt sind; |
2. |
derjenige, der sie durch eine vor Gericht abgegebene oder dem Gericht mitgeteilte Erklärung übernommen hat; |
3. |
derjenige, der nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet; |
4. |
der Verpflichtete für die Kosten der Vollstreckung. |
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