Jeder hat die Möglichkeit, Auskunft über seine Eintragungen beim Fahreignungsregister zu verlangen. Die Auskunft wird auf Antrag erteilt. Das Kraftfahrt-Bundesamt erhebt dafür keine Gebühren. Erfolgt die Anfrage durch einen Rechtsanwalt, ist eine Vollmacht im Original beizufügen. Es sind alle Vornamen, Namen und Geburtsnamen und das Geburtsdatum sowie die Anschrift anzugeben. Bei einer Anfrage durch den Betroffenen selbst ist neben der eigenhändigen Unterschrift unter dem Antrag zusätzlich eine behördliche Identitätsbescheinigung (amtliche Beglaubigung der Unterschrift bzw. Kopie des Personalausweises/Passes) beizufügen.

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