Beim Abschluss von Geschäften einer GmbH prallen zwei gegensätzliche Interessen aufeinander: Die auf Seiten der GmbH Beteiligten möchten von der fehlenden persönlichen Haftung profitieren, die sie sich mit der Gründung der GmbH "erkauft" hatten. Die Geschäftspartner hingegen scheuen das Ausfallrisiko (falls nicht gerade Bargeschäfte geschlossen werden). Damit das Geschäft mit der GmbH trotzdem zustande kommt, können Gesellschafter Sicherheiten stellen, auf welche die Geschäftspartner bei Zahlungsausfällen zurückgreifen können. Das birgt natürlich gewisse Risiken für die Gesellschafter. Dieser Beitrag zeigt auf, welche Sicherungsmöglichkeiten in Betracht kommen, worauf Gesellschafter dabei achten sollten und welche besonderen Gefahren im Insolvenzfall drohen.

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