Beginn der Liquidation
Ein Beschluss der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft über die Auflösung wird mit dem Tag der Beschlussfassung wirksam, sofern sich aus dem Beschluss nichts anderes ergibt (→BFH vom 9.3.1983 - BStBl II S. 433).
Liquidationsbesteuerung im Zusammenhang mit dem Übergang zum Halbeinkünfteverfahren
→BMF vom 26.8.2003 - BStBl I S. 434.
Sperrjahr
Das Sperrjahr beginnt mit dem Tag, an dem der Aufruf an die Gläubiger zum dritten Mal bekannt gemacht bzw. veröffentlicht worden ist (§ 272 Abs. 1 AktG oder § 73 GmbHG).
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