Nach allgemeiner Meinung sind Fragen nach Parteizugehörigkeit des Mietinteressenten oder eine etwaige Mitgliedschaft in bestimmten Vereinen – auch Mietvereinen – unzulässig.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge