Möchte der Vermieter das Mietverhältnis gegenüber einer Personenmehrheit kündigen und kündigt er dabei jedem einzelnen Mieter gesondert, was grundsätzlich möglich ist[1], müssen die jeweiligen Kündigungen in einem engen zeitlichen Zusammenhang stehen. Der Kündigungsempfänger muss nämlich alsbald wissen, ob die an ihn adressierte Kündigung überhaupt wirksam ist. Voraussetzung hierfür ist aber gerade, dass auch gegenüber seinen Mitmietern die Kündigung erklärt wurde. Ein derartiger zeitlicher Zusammenhang ist lediglich dann gegeben, wenn zwischen den Erklärungen maximal ein Zeitraum von einem Monat liegt.[2]

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