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Kündigung durch den Mieter

Rudolf Stürzer
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Zusammenfassung

 
Überblick

Der Vermieter von Wohnraum benötigt zur ordentlichen Kündigung ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses, während der Mieter für die ordentliche Kündigung keinen Grund zu haben braucht.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Zulässigkeit dieser unterschiedlichen Behandlung von Mieter und Vermieter hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt und entschieden, dass es mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar ist, wenn der Gesetzgeber das Kündigungsrecht des Vermieters von Wohnraum von einem berechtigten Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses abhängig gemacht hat.[1]

[1] BVerfG, Beschluss v. 8.1.1985, 1 BvR 792/83, 1 BvR 501/83, DWW 1985, 97.

1 Ordentliche Kündigung durch den Mieter

Die ordentliche Kündigung durch den Mieter kann unter Einhaltung der Formalien und der Kündigungsfristen erfolgen, ohne dass ein Grund für die Kündigung vorliegen oder angegeben werden muss.

Ausschluss der Kündigung

Dieses Kündigungsrecht besteht jedoch nicht, wenn der Mietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen ist[1], der Mieter für einen bestimmten Zeitraum auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet hat oder wenn bei einem Mietvertrag für längere Zeit als 1 Jahr das Schriftformerfordernis der §§ 550, 578 BGB nicht beachtet wurde und der Mietvertrag daher nach den §§ 550, 578 BGB zwar für unbestimmte Zeit geschlossen gilt, jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung der Mietsache gekündigt werden kann.

[1] § 542 Abs. 2 BGB.

2 Außerordentliche Kündigung durch den Mieter

Außerordentlich bedeutet, dass durch die Kündigung auch ein Mietverhältnis von bestimmter Dauer vorzeitig beendet werden kann.

Zu unterscheiden ist zwischen der außerordentlichen fristlosen Kündigung, die ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist erfolgen kann und mit Zugang beim Vermieter wirksam wird, und der außerordentlichen be...

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