(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 1983 in Kraft.

 

(2) Am Tage nach der Verkündung treten in Kraft:

 

1.

der zweite Teil,

 

2.

§ 28 Satz 3,

 

3.

§ 59.

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