Die Führung von Zeitkonten verbreitete sich insbesondere im Zuge der Verringerung der in Tarifverträgen festgelegten Wochenarbeitszeiten. Mit der Unterschreitung einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden bei Beibehaltung einer Betriebszeit auf Basis einer 5-Tage-Woche (Montag bis Freitag) und einer täglichen Arbeitszeitdauer von 8 Stunden als "Standardarbeitstag" kommt es strukturell zu einer Entkoppelung von Betriebszeit und individueller Arbeitszeit.

Auch der Gedanke der Erweiterung von Betriebs- und Servicezeiten zur Verbesserung der Kundenorientierung, der insbesondere in den 80er- und 90er-Jahren des letzten Jahrhunderts verstärkt in den Vordergrund trat, führte zur Notwendigkeit, Differenzen zwischen der bedarfsbezogen eingeteilten (z. B. saisonal schwankenden) Arbeitszeit und der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit festzuhalten. Dies kann etwa sowohl Betriebe im Tourismus- und Freizeitsektor (Gastronomie, Bäderbetriebe, Campingartikel usw.) als auch gewerbliche Unternehmen mit auftragsbezogener Fertigung betreffen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?