Das sogenannte Leitplankenkonto ist dadurch gekennzeichnet, dass es die zulässigen Saldenbandbreiten als fortlaufende zwingende Grenze im Sinne einer festen "Leitplanke" persönlicher Arbeitszeitflexibilisierung versteht: Bei einer Begrenzung des Zeitkontos auf beispielsweise +/- 50 Stunden muss sich der Zeitsaldo zu jeder Zeit – also nicht etwa nur zum Ende eines Monats, Quartals oder Jahres – innerhalb der Bandbreite befinden.

Insbesondere für Mitarbeiter mit weiten Spielräumen bei Aufgabenerledigung und Arbeitszeitgestaltung liegt eine stärkere Verlagerung der Verantwortung für die Zeitsaldensteuerung auf den einzelnen Arbeitnehmer nahe. Diesem Grundgedanken wird mit dem Leitplankenkonto Rechnung getragen. Besonders bedeutsam ist dabei die Auslösung eines Rückkoppelungsprozesses bei Erreichung der zulässigen Saldenbandbreite. Diese Art der Zeitkontenführung ist ein systematischer Schritt in Richtung vertrauensbasierter Arbeitszeit als Modell der fortlaufenden eigenverantwortlichen Ausbalancierung von Arbeitszeit und Freizeit.

Überschreitungen der Plusgrenze des Leitplankenkontos bedürfen definierter Verfahren (insbesondere zur Klärung alternativer Möglichkeiten und der Budgetsituation). Bei Erreichung der Bandbreite des Zeitkontos endet also die Freiheit des Arbeitnehmers, grundsätzlich eigenverantwortlich die Dauer der täglichen Arbeitszeit zu bestimmen. Weicht der Arbeitnehmer davon ab und verlängert die Arbeitszeit ohne vorherige Absprache mit der Führungskraft, handelt es sich nicht um angeordnete Mehrarbeit mit Vergütungsanspruch und die Stunden werden nicht im Zeitkonto saldiert, sondern verfallen zulasten des Arbeitnehmers.

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