Leitsatz

"Laden" kann u.U. auch als Kindertagesstätte genutzt werden

 

Normenkette

§ 15 WEG

 

Kommentar

Sieht die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung für ein Sondereigentum als Nutzungszweck den Betrieb eines Ladens vor, ist damit die Nutzung als Kindertagesstätte dann vereinbar, wenn die von der Kindertagesstätte ausgehenden Beeinträchtigungen in typisierender Betrachtungsweise die eines Ladengeschäfts nicht übersteigen. Dabei ist auch auf den Charakter der Wohnanlage und die diesen prägenden örtlichen Verhältnisse abzustellen (h.M.).

 

Link zur Entscheidung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.09.2002, 3 Wx 64/02OLG Düsseldorf v. 9.9.2002, 3 Wx 64/02, NZM 24/2003, 979

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