Verwalter V lädt zum TOP 6 zu einer "Verwalterbestätigung". Die Wohnungseigentümer beschließen dort u. a. Änderungen des Verwaltervertrags. Zu TOP 8 heißt es "Beauftragung von Trockenbauarbeiten". Tatsächlich wird beschlossen, dass das bereits beauftragte Architektenbüro weitere Ausschreibungen für Massen und Details der Trockenbauarbeiten erstellen soll. Fraglich ist jeweils, ob die Ladung ordnungsmäßig ist. Ferner rügt der klagende Wohnungseigentümer, der Beschluss zu TOP 10 "moderne Fenster gleicher Bauart" einzubauen, sei zu unbestimmt.

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