Entscheidungsstichwort (Thema)
Inhalt des Arbeitszeugnisses
Orientierungssatz
1. Bestand eine Prokura nicht während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses, so hat der Arbeitnehmer nur Anspruch auf den Hinweis der Prokura im Zeugnis unter exakter Zeitangabe, also unter Angabe von Beginn und Ende der Prokura.
2. Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde durch das BAG durch Beschluß vom 26.10.1992 - 5 AZN 348/92 - zurückgewiesen.
Verfahrensgang
ArbG Stuttgart (Entscheidung vom 21.01.1992; Aktenzeichen 11 Ca 7014/91) |
Nachgehend
BAG (Entscheidung vom 26.10.1992; Aktenzeichen 5 AZN 348/92) |
Fundstellen
Haufe-Index 442333 |
DB 1993, 1040 (T) |
NZA 1993, 127 |
NZA 1993, 127-128 (ST1) |
LAGE § 630 BGB, Nr 17 (ST1) |
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