Entscheidungsstichwort (Thema)
Fristlose Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen unbefugten Benutzens eines Firmenfahrzeuges
Leitsatz (redaktionell)
Ein als Speditionskaufmann Auszubildender, der nach Arbeitsschluß einen ihm anvertrauten Firmen-PKW unerlaubt benutzt und schuldhaft einen Kraftfahrzeugunfall mit Sachschaden verursacht, kann nicht ohne weiteres fristlos gekündigt werden.
Normenkette
StGB § 248 b; BBiG § 6 Abs. 2, § 15 Abs. 2 Nr. 1
Verfahrensgang
ArbG Berlin (Entscheidung vom 14.02.1986; Aktenzeichen 41 Ca 59/85) |
Fundstellen
Haufe-Index 446387 |
EzB BBiG § 15 Abs 2 Nr 1, Nr 65 (LT1) |
ARST 1986, 188-188 (L1) |
RzK, IV 3a Nr 5 (LT1) |
ArbuR 1987, 34-34 (L1) |
EzA § 15 BBiG, Nr 8 (L1) |
LAGE § 15 BBiG, Nr 2 (LT1) |
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